Beitragseinzug: Weiterleitungsstellen erst ab 2012
Die Einführung der sogenannten Weiterleitungsstellen wird vom 1. Januar 2011 auf den 1. Januar 2012 verschoben. Das hat der Bundestag am 17. Juni 2010 mit dem Dritten SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz hält an der Einrichtung von zentral funktionierenden Beitragseinzugsstellen (Weiterleitungsstellen) fest. Diese sollen Meldungen, Beitragsnachweise und Zahlungen der SV-Beiträge von den Arbeitgebern annehmen und an die zuständigen Krankenkassen weiterleiten. Für Arbeitgeber soll allerdings die Wahl bestehen, ob sie weiterhin die bekannten Verbindungen zu den Krankenkassen oder die neu einzurichtenden Weiterleitungsstellen nutzen wollen (§ 28f Absatz 4 SGB IV). Die zeitliche Verschiebung der Einführung der Weiterleitungsstellen um ein Jahr ist das Ergebnis eines Änderungsantrags der Fraktionen der Regierungskoalition, um die Option für eine Weiterentwicklung des Konzepts offen zu halten.
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