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Beitragseinzug: Weiterleitungsstellen erst ab 2012

Magazin Compass

Die Einführung der sogenannten Weiter­leitungs­stellen wird vom 1. Januar 2011 auf den 1. Januar 2012 verschoben. Das hat der Bundestag am 17. Juni 2010 mit dem Dritten SGB IV-Änderungs­gesetz beschlossen. Das Gesetz hält an der Einrichtung von zentral funktionierenden Beitrags­einzugsstellen (Weiterleitungsstellen) fest. Diese sollen Meldungen, Beitragsnachweise und Zahlungen der SV-Beiträge von den Arbeitgebern annehmen und an die zuständigen Kranken­kassen weiterleiten. Für Arbeitgeber soll allerdings die Wahl bestehen, ob sie weiterhin die bekannten Verbindungen zu den Krankenkassen oder die neu einzurichtenden Weiterleitungsstellen nutzen wollen (§ 28f Absatz 4 SGB IV). Die zeitliche Verschiebung der Einführung der Weiterleitungs­stellen um ein Jahr ist das Ergebnis eines Änderungsantrags der Fraktionen der Regierungskoalition, um die Option für eine Weiterentwicklung des Konzepts offen zu halten.

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