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Was ändert sich für Arbeitgeber?

Die Einführung des Gesundheitsfonds bringt vor allem für Versicherte und Krankenkassen Änderungen mit sich. Doch auch Sie als Arbeitgeber sind von den Neuregelungen betroffen.

Mit der Einführung des einheitlichen Beitragssatzes von 15,5 % müssen die Arbeitgeber ab dem 01.01.2009 anteilig 7,3 % des Bruttoeinkommens ihrer Mitarbeiter an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abführen. Das heißt im Klartext: Die Lohnnebenkosten werden insgesamt steigen.

 

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