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Was ändert sich für Arbeitgeber?

Einheitlicher Beitragssatz

Der einheitliche Beitragssatz wird wie bisher von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Ab 2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % bzw. ermäßigt 14,9 % für die Krankenversicherung – wobei ein Arbeitnehmer 0,9 % Sonderbeitrag mehr zahlt als ein Arbeitgeber.

Das heißt: Arbeitgeber zahlen 7,3 % des Bruttoeinkommens ihres jeweiligen Mitarbeiters. Für Ihre bei der CITY BKK versicherten Mitarbeiter zahlen Sie also 0,95 %-Punkte weniger als bisher!

Der neue Beitragssatz muss in jedem Fall ab dem 01.01.2009 bezahlt werden. Mögliche Einsprüche oder Klagen haben keine aufschiebende Wirkung.

Berechnung

Arbeitgeber können ihren Beitrag wie folgt berechnen:

1. Schritt:
Vom einheitlichen Beitragssatz werden 0,9 % abgezogen. Die Differenz wird durch 2 geteilt (15,5 % - 0,9 %) : 2 = 7,3 %.

2. Schritt:
Bruttogehalt des Arbeitnehmers x 7,3 % = Arbeitgeberanteil

3. Schritt:
Bruttogehalt des Arbeitnehmers x (7,3 % + 0,9 % Sonderbeitrag) = Arbeitnehmeranteil

Hier drei Beispielrechnungen für Mitglieder der CITY BKK:

* Sonderbeitrag (nur von den Versicherten zu zahlen)

Beitragseinzug

An der bisherigen Zahlungsweise ändert sich bis 2010 nichts. Die Krankenkassen ziehen als zuständige Einzugsquelle die Gesamtsozialversicherungsbeiträge ein. Die Krankenversicherungsbeiträge werden direkt an den Gesundheitsfonds weitergeleitet (siehe auch "Wie funktioniert der Gesundheitsfonds").

Ab dem 01.01.2011 können Firmen die Beiträge, Beitragsnachweise und Meldungen wahlweise auch gebündelt an eine Weiterleitungsstelle entrichten. Bis zum 31.12.2010 müssen die Unternehmen unterschiedlich hohe Beitragssummen an die verschiedenen Krankenkassen zahlen.

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