Mitglieder fragen – wir antworten
Versicherungsrecht und Wechsel der Kasse
Gilt die Mitversicherung meines Ehepartners und meiner Kinder weiter?
Ja. Ehepartner und Kinder sind weiterhin mitversichert.
Muss ich den Zusatzbeitrag auch für Ehepartner und Kinder zahlen?
Nein. Zusatzbeiträge fallen weder für Kinder noch für beitragsfrei mitversicherte Familienangehörige an, etwa den Ehepartner.
Ausnahme: Das Kind ist selbst Mitglied, zum Beispiel freiwillig oder als Waisenrentner.
Kann ich die Krankenkasse künftig noch wechseln?
Ja. Nach heutigem und auch nach künftigem Recht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von zwei vollen Kalendermonaten. Aber: Wenn Sie
Ihrer Krankenkasse kündigen wollen, müssen Sie mindestens 18 Monate lang dort versichert gewesen sein.
Ausnahme: Es wird erstmals ein Zusatzbeitrag erhoben, der Zusatzbeitrag wird erhöht oder die bisher
ausgezahlte Prämie wird gesenkt. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich (geht die Kündigung im
April 2009 ein, endet die Mitgliedschaft zum 30.06.2009. Geht sie im Mai 2009 ein, endet die Mitgliedschaft zum 31.07.2009).
Wir empfehlen aber dringend, die Entscheidung über eine Kündigung nicht zu überstürzen. Wenn man sich jetzt für eine
neue Krankenkasse entscheidet, ist man 18 Monate an diese Wahl gebunden. Es sei denn, diese Krankenkasse erhebt selbst einen Zusatzbeitrag oder
senkt die Prämie – dann haben Sie auch bei dieser Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht.
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