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Zusatzbeitrag

Kann die CITY BKK wirklich nicht mehr Geld von mir verlangen?

Jede Krankenkasse, deren Leistungsausgaben höher sind als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, muss einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern.

Im Falle eines Zusatzbeitrages können Sie die Krankenkasse aber wechseln (Sonderkündigungsrecht: keine 18-monatige Bindung an die Krankenkasse, Kündigung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich).

Es muss über die Erhöhung des Zusatzbeitrages so rechtzeitig informiert werden, dass Sie die Krankenkasse wechseln können, ohne dass der neue Beitrag fällig wird.

Sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds höher als die Leistungsausgaben, kann eine Krankenkasse an ihre Versicherten ab 2009 auch eine Prämie auszahlen.

Ist der Zusatzbeitrag für alle Krankenkassen gleich?

Nein. Er kann von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ausfallen. Er wird nach den jeweiligen Erfordernissen festgelegt.

Der Zusatzbeitrag kann pauschal oder prozentual vom Einkommen erhoben werden. Ein Zusatzbeitrag bis zu 8,00 € muss gezahlt werden, unabhängig vom Einkommen. Übersteigt der monatliche Zusatzbeitrag 8,00 €, muss die Krankenkasse die Einnahmen des Mitglieds prüfen. Entspricht der Zusatzbeitrag dann mehr als 1% des Einkommens, darf nur 1 % eingezogen werden.

Beispiele für Bezieher niedriger Einkommen:

  • Sie verdienen 500,00 € im Monat. Ihre Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 8,00 €. Dann müssen Sie trotzdem 8,00 € bezahlen, auch wenn 1 % des Bruttoeinkommens nur 5,00 € entsprechen.
  • Sie verdienen 800,00 € im Monat. Ihre Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 10,00 €. Dann müssen Sie trotzdem nur 8,00 € bezahlen (1 % des Bruttoeinkommens).

Gibt es Ausnahmeregelungen für finanzschwache Versicherte?

Ja. Sozialhilfe-Empfänger, Bezieher einer Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen. Diesen übernimmt das Grundsicherungs- bzw. das Sozialamt.

Auch für ALG-II-Bezieher wird der Zusatzbeitrag in Härtefällen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Wechsel der Krankenkasse eine besondere Belastung für den ALG-II-Bezieher darstellt.

Wird der Zusatzbeitrag wie der normale Krankenversicherungs-Beitrag eingezogen?

Der Zusatzbeitrag muss vom Versicherten direkt an die Krankenkasse überwiesen werden – er wird nicht wie der einheitliche Beitragssatz vom Einkommen abgezogen.

Das heißt: Der Versicherte ist selbst verantwortlich dafür, dass der Zusatzbeitrag an die Krankenkasse gezahlt wird. Der einfachste Weg ist, der Krankenkasse eine Einzugsermächtigung zu geben.

Muss ich einen Zusatzbeitrag bei der CITY BKK zahlen?

Das wissen wir noch nicht. Das Bundesversicherungsamt (BVA) legt Mitte November die Zu- und Abschläge fest, nach denen die Zuweisungen für die Krankenkassen ermittelt werden. Die Berechnung und die notwendige Genehmigung durch das BVA werden einige Wochen dauern.

Ab diesem Zeitpunkt können wir durchrechnen, wie viel Geld wir wirklich aus dem Gesundheitsfonds erhalten und ob wir damit auskommen. Was wir aber sicher wissen: Die Senkung des Beitragssatzes bei der CITY BKK von 17,4 % auf 15,5 % ist die größte in der Geschichte der Krankenversicherung. Die meisten unserer Mitglieder zahlen ab dem 01.01.2009 weniger.

Spätestens Anfang Dezember wird die Haushaltsplanung für das nächste Jahr abgeschlossen sein. Dann wissen wir genau, ob wir mit dem Geld in 2009 auskommen. Der Haushaltsplan ist vom Bundesversicherungsamt zu genehmigen.

Im Dezember erhalten alle Mitglieder von uns ein Schreiben, in dem die konkreten Änderungen für das Jahr 2009 stehen – auch der mögliche Zusatzbeitrag. Dazu gibt es ein Faltblatt mit den wichtigsten Änderungen und Hintergründen zum Gesundheitsfonds.

Was kann ich tun, wenn die CITY BKK einen Zusatzbeitrag erhebt?

Die Krankenkasse muss die Erhebung des Zusatzbeitrages einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit veröffentlichen. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages bzw. einer geänderten Prämie. Nur dann entfällt die 18-monatige Bindung an die Krankenkasse und Sie können zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen. Zudem braucht bei einer solchen Kündigung der Zusatzbeitrag bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht gezahlt werden.

Beispiel: Ihre Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag zum 01.02.2009, der ab dem 15.02.2009 fällig wird. Dann können Sie bis zum 14.02.2009 kündigen und müssen bis zum Wechsel im April (übernächster Kalendermonat) keinen Zusatzbeitrag zahlen.

Oder Sie bleiben bei uns und profitieren von unseren guten Leistungen (Vorteilsübersicht). Wir raten Ihnen, nicht gleich zu wechseln. Es steht noch nicht fest, ob andere Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben oder nicht. Zudem müssen Sie bei einem Wechsel mindestens 18 Monate bei der neuen Krankenkasse bleiben. Es sei denn, diese Krankenkasse erhebt selbst einen Zusatzbeitrag oder senkt die Prämie – dann haben Sie auch bei dieser Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht.

Wird die Praxisgebühr durch den Zusatzbeitrag abgeschafft?

Nein. Die Praxisgebühr bleibt bestehen.

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