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Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?

Die Funktionsweise

Ein großer Geldtopf

Ab dem 01.01.2009 gilt ein einheitlicher Beitragssatz für die GKV: 15,5 %. Dieser Beitragssatz wird wie bisher anteilig von den Versicherten und den Arbeitgebern/der Rentenversicherung aufgebracht – wobei die Versicherten 0,9 %-Punkte Sonderbeitrag mehr zahlen als die Arbeitgeber/Rentenversicherung.

Die Beiträge bleiben dann nicht mehr direkt bei den Krankenkassen, sondern werden in einen großen Geldtopf weitergeleitet – den Gesundheitsfonds.

In diesen fließen zudem Steuerzuschüsse des Bundes. Die Zuschüsse sollen vor allem versicherungsfremde Leistungen der GKV finanzieren – etwa die Mitversicherung von Kindern. Die Zuschüsse des Bundes sind gesetzlich garantiert und belaufen sich 2009 auf 4 Milliarden €. Pro Jahr wächst der Zuschuss um 1,5 Milliarden € bis zu einer Maximal-Gesamtsumme von 16 Milliarden € pro Jahr.

Der einheitliche Beitragssatz von 15,5 % soll 2009 für eine hundertprozentige Ausgaben-Deckungsquote bei den Krankenkassen sorgen.

Im Gesundheitsfonds werden sich 2009 dadurch etwa 160 Milliarden € ansammeln. Das sind etwa 10 Milliarden € mehr an Finanzmitteln als 2008 – hauptsächlich für Kostensteigerungen bei Krankenhäusern, ärztliche Behandlung und Arzneimitteln. Dieses Geld wird dann an die Krankenkassen nach einem bestimmten Schlüssel ausgeschüttet.

Schaubild zum vergrößern anklicken.

Der Gesundheitsfonds im Überblick

Pauschale, Zuschläge und Krankheitsausgleich

Aus dem Gesundheitsfonds erhält jede Krankenkasse eine Pauschale für jeden Versicherten sowie risikoabhängige Zu- und Abschläge- den so genannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).

Der Morbi-RSA orientiert sich am Gesundheitszustand eines Versicherten. Er umfasst unter anderem Alter, Geschlecht und Krankheiten des Versicherten (siehe auch Glossar: Morbi-RSA).

Ab dem 01.01.2009 erhalten Krankenkassen über den Morbi-RSA zusätzlich Geld für Versicherte, die an behandlungsintensiven Krankheiten leiden. 80 Krankheiten/Krankheitsgruppen sind im Morbi-RSA erfasst – beispielsweise Krebserkrankungen und Leukämie, Diabetes mellitus, chronische Hepatitis, Asthma bronchiale, Schlaganfall und Depressionen.

Das Ziel des Morbi-RSA: ein gerechterer Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Die Unterschiede in der Versichertenstruktur (Einkommen, Alter, Geschlecht, Krankheiten usw.) zwischen den einzelnen Krankenkassen sollen ausgeglichen werden.

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