Home|Impressum|Sitemap
CITY BKK Arbeitgeber-Service Home Website CITY BKK

Suchen und Finden

suchenSuche starten >

Beiträge 2011

Hier finden Sie übersichtlich
”Alles auf einen Blick“

PDF Download

Arbeitgeber Kontakt:

TelefonMeldungen / Versicherung

(040) 29 808 - 16 90

TelefonBeiträge / Zahlungsverkehr

(040) 29 808 - 26 90

TelefonZahlstellen

(040) 29 808 - 26 91

TelefonRückrufservice

Login Arbeitgeber Center

Zum Login

Was ändert sich für die Versicherten?

Prämien, Zusatzbeitrag und Steuern

Sind die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds höher als die Leistungsausgaben, kann eine Krankenkasse an ihre Versicherten ab 2009 eine Prämie auszahlen.

Andererseits muss jede Krankenkasse, deren Leistungsausgaben höher sind als die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds, einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern.

Der Zusatzbeitrag kann pauschal oder prozentual vom Einkommen erhoben werden. Ein Zusatzbeitrag bis zu 8,00 € muss unabhängig vom Einkommen gezahlt werden. Übersteigt der monatliche Zusatzbeitrag 8,00 €, muss die Krankenkasse die Einnahmen des Mitglieds prüfen (Überforderungsklausel). Entspricht der Zusatzbeitrag dann mehr als 1 % des Einkommens, darf nur 1 % eingezogen werden.

Beispiele für Bezieher niedriger Einkommen:

  1. Sie verdienen 500,00 € im Monat. Ihre Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 8,00 €. Dann müssen Sie trotzdem 8,00 € zahlen, auch wenn 1 % des Bruttoeinkommens nur 5,00 € entsprechen.
  2. Sie verdienen 800,00 € im Monat. Ihre Krankenkasse verlangt einen Zusatzbeitrag von 10,00 €. Dann müssen Sie nur 8,00 € zahlen (1 % des Bruttoeinkommens).

Die Krankenkasse muss die Erhebung des Zusatzbeitrages einen Monat vor erstmaliger Fälligkeit veröffentlichen. In diesem Fall haben Sie als Versicherte/r ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages bzw. einer geänderten Prämie. Nur dann entfällt die 18-monatige Bindung an die Krankenkasse und Sie können zum Ende des übernächsten Kalendermonats kündigen.

Beispiel: Ihre Krankenkasse erhebt einen Zusatzbeitrag zum 01.02.2009, der ab dem 15.02.2009 fällig wird. Dann können Sie bis zum 14.02.2009 kündigen und müssen bis zum Wechsel im April (übernächster Kalendermonat) keinen Zusatzbeitrag zahlen.

Weitere Vorteile der CITY BKK finden Sie in unserer Vorteilsübersicht.

Steuerliche Absetzbarkeit

Weitere Entlastungen vom einheitlichen Beitragssatz verspricht ein Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums. Danach sollen alle Krankenkassen-Beiträge ab 2010 fast vollständig absetzbar sein – sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte.

Nach Berechnungen der Financial Times Deutschland erhöht sich der maximale Abzugsbeitrag für Arbeitnehmer von derzeit 1.500 € auf rund 4.700 € pro Jahr. Gutverdienern blieben netto etwa 100,00 € mehr im Monat.

Für Selbständige soll der Abzugsbeitrag von derzeit 2.400 € auf bis zu 7.800 € jährlich steigen.

Übrigens

Ihre CITY BKK bietet Ihnen auch nach dem Start des Gesundheitsfonds exklusive Zusatzleistungen und attraktive Serviceangebote:

  • Profitieren Sie vom kostenlosen medizinischen CITYMED-Gesundheitstelefon: Hier steht Ihnen medizinisches Fachpersonal – also auch Ärzte – an 7 Tagen in der Woche rund um die Uhr für alle Fragen zur Verfügung.
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention (80 % pro Kurs, bis zu 400,00 € pro Jahr)
  • Ergänzungsversicherung von Neckermann und Barmenia zu TOP-Preisen

Weitere Vorteile der CITY BKK finden Sie in unserer Vorteilsübersicht.

Adobe Reader Um PDF-Dokumente zu sehen, benötigen Sie einen Adobe Reader.
Hier können Sie sich den Adobe Reader kostenlos downloaden

© CITY BKK