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Was ändert sich für die Versicherten?

Von SMILE-Tarifen profitieren

Unterschiede zwischen den Krankenkassen ergeben sich ab 2009 vor allem durch die verschiedenen Wahltarife.

Mit den Wahltarifen können Versicherte Geld sparen oder ihren Versicherungsschutz um besonderes Leistungen erweitern. Nimmt der Versicherte einen Wahltarif in Anspruch, bindet er sich für drei Jahre an die Krankenkasse. Diese Mindestlaufzeit ist gesetzlich vorgeschrieben.

SMILE-Tarife der CITY BKK im Überblick:

SMILE-Tarif: Krankentagegeld *1

Mit der Gesundheitsreform wurde die früher übliche Krankentagegeldzahlung durch die Krankenkasse für "hauptberuflich selbständige Erwerbstätige" ausgeschlossen. Betroffenen Versicherten muss aber ein Ausgleich angeboten werden: der SMILE-Tarif für das Krankentagegeld.

Das heißt: Selbständige und Freiberufler, die einen solchen Wahltarif nicht abschließen, haben ab dem 01.01.2009 keinen Anspruch mehr auf Krankentagegeld.

SMILE-Tarif: Selbstbehalt *1

Hier erhält die/der Versicherte abhängig vom Jahres-Bruttoeinkommen eine Prämie von bis zu 600 €. Dafür verpflichtet sie/er sich, einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen selbst zu tragen.

Das heißt: Die/der Versicherte spart Geld, wenn sie/er im Jahr keine medizinischen Leistungen in Anspruch nimmt. Wird der Selbstbehalt in Anspruch genommen, zahlt die/der Versicherte auf das Jahr gerechnet möglicherweise mehr als beim Normaltarif der GKV.

Beispiel: Eine gesunde Angestellte mit einem Jahreseinkommen über 30.000 € entscheidet sich für einen Selbstbehalt von 530,00 € im Jahr. Dadurch hat sie einen Anspruch auf eine Prämie von 400,00 €, wenn sie gesund bleibt. Sie hat Pech und bricht sich beim Joggen den Arm. Die Behandlungskosten betragen 750,00 €. Da die Behandlungskosten über dem vereinbarten Selbstbehalt von 530,00 € liegen, hat sie 530,00 € selbst zu übernehmen. Abzüglich der vereinbarten 400,00 € Prämie verbleiben also 130,00 € Eigenanteil.

CITY BKK-SMILE-Tarif Selbstbehalt

SMILE-Tarif: Beitragserstattung *1

Die/der Versicherte erhält 1/12 ihres/seines Jahresbeitrages (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) als Prämie, wenn in einem Kalenderjahr keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen wurden. Vorsorgeuntersuchungen und Leistungen für Kinder unter 18 Jahren werden nicht berücksichtigt.

*1 vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesversicherungsamtes.

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